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Veranstaltungen NRW Ergebniskonferenzen/
Qualitätskonferenz NRW
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BerichtswesenDie Berichtspflicht der Landesgeschäftsstellen leitet sich vom § 15 Abs. 3 der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) über Maßnahmen der Qualitätssicherung in Krankenhäusern QSKH-RL (zusammenfassende Textform) ab. Die Form des Berichts wurde zwischen der Landes- und Bundesebene konsentiert. Berichte zum strukturierten Dialog NRW
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